Allgemeine Geschäftbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hochschulsegelclubs Freiburg e.V., Schloßbergring 8a, D-79098 Freiburg

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) gelten für alle Veranstaltungen des Hochschul-Segelclubs Freiburg e. V. (nachfolgend „HSCF” genannt), nicht für solche, in welchen der Verein lediglich als Vermittler auftritt.

  1. Form rechtsgeschäftlicher Erklärungen

Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt, der Textform.

  1. Durchführung von Veranstaltungen

Die Ankündigung einer Veranstaltung ist unverbindlich.

Eine Anmeldung erfolgt online über die Homepage des HSCF, in Ausnahmefällen kann sie in Textform erfolgen, sie wird wirksam durch die Annahmeerklärung des HSCF oder dadurch, dass der HSCF die Annahme bis Veranstaltungsbeginn nicht abgelehnt hat.

Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss beim HSCF eingeht, einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des HSCF.

Für eine wirksame Anmeldung zu Veranstaltungen, welche mit Kosten für die Teilnehmer verbunden sind, ist das Einverständnis am Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren sowie die Angabe einer Bankverbindung für dessen Durchführung erforderlich. Die Gläubiger-Identifikationsnummer des HSCF für das SEPA-Verfahren lautet: DE06ZZZ00001349325. Die Lastschrift erfolgt jeweils zum Veranstaltungsbeginn soweit konkret nicht anderes vereinbart. Bei nachträglichen Anmeldungen ist der vereinbarte Betrag sofort fällig. Ist die vereinbarte Gebühr nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann der HSCF die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung verweigern.

  1. Teilnehmer und Vertragspartner

Vertragspartner des HSCF ist der Anmeldende. Ist dieser nicht identisch mit dem Teilnehmenden, ist letzterer namentlich zu benennen. Der HSCF behält sich in diesem Falle vor, die Zustimmung zur Anmeldung zu verweigern oder bei einer späteren Änderung nachträglich zu widerrufen.

Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre.

  1. Organisatorische Änderungen

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten oder einer Dozentin angekündigt wurde.

Der HSCF kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

  1. Rücktritt und Kündigung durch den HSCF

Die Mindestteilnehmerzahl gibt der HSCF in der Ankündigung der Veranstaltung an. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann der HSCF vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht. Die Veranstaltung kann bei Unterschreiten der Mindestbelegung allenfalls durchgeführt werden, wenn sich die Teilnehmer auf eine Gebührenaufzahlung und/oder Unterrichtsverkürzung verständigen. Der HSCF ist nicht verpflichtet den Teilnehmern diese Möglichkeit anzubieten.

Der HSCF kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die der HSCF nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung einer Lehrkraft, höhere Gewalt) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmer wertlos ist.

Der HSCF kann in den Fällen des § 314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund) kündigen. Unbeschadet hiervon kann der HSCF einen Ausschluss eines Teilnehmers aus der Veranstaltungseinheit aussprechen und von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Der Vergütungsanspruch des HSCF wird durch eine im Verhalten des Teilnehmers begründete Kündigung oder durch einen hierauf beruhenden Ausschluss nicht berührt.

Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.

  1. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in Textform ausschließlich an die Geschäftsstelle des HSCF, Schlossbergring 8a, 79098 Freiburg zu richten.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung der Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist. Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden sämtliche geleisteten Zahlungen erstattet.

Unbeschadet des Widerrufs ist der Vertragspartner zu den für die einzelne Veranstaltung geltenden Bedingungen zum Rücktritt berechtigt.

Gegebenenfalls besteht im Einzelfall die Möglichkeit, eine geeignete Ersatzperson für die Teilnahme an der Veranstaltung zu benennen und damit eine Vertragsänderung statt eines Rücktritts vorzunehmen.

  1. Haftung des HSCF

Schadenersatzansprüche der Vertragspartner oder der Teilnehmer gegen den HSCF sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch bei leichter Fahrlässigkeit.

Die Haftung beschränkt sich auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

Der HSCF haftet nicht für Unfälle auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl oder die Beschädigung privater Gegenstände durch Dritte in den Veranstaltungsräumen. Sofern eine Unterkunft vor Ort angeboten wird, stellt dies eine unverbindliche Vermittlung dar. Weitergehende Ansprüche daraus sind ausgeschlossen.

  1. Urheber- und Persönlichkeitsschutz

Das Fotografieren und die Vornahme von Ton- und/oder Bildmitschnitten in den Veranstaltungen ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Dies gilt insbesondere auch für Aufzeichnungen und Mitschnitte in Online-Kursen. Ausgeteiltes Lehrmaterial, Bilder und Texte (auch Screenshots) dürfen ohne Genehmigung des HSCF nicht vervielfältigt, verbreitet oder zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

  1. Datenerfassung und Datenschutz

Die an den HSCF übermittelten Anmeldedaten werden zur Vertragsabwicklung digital gespeichert. Er wird diese vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.  Die übermittelten personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung) werden in der Datenbank gespeichert und ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Freiburg vereinbart.

Stand: 24.03.2022