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Beitragsordnung des Hochschul-Segelclub Freiburg e.V.

  1. Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

  2. Die Beitragssätze staffeln sich wie folgt:

    Normalbeitrag 40,00 EUR
    Partnerbeitrag
    (identische Adresse, ohne Bezug der Vereinszeitschrift)
    30,00 EUR
    Ermäßigter Beitrag
    (Personen mit geringem Einkommen, z.B. Jugendmitglieder, Studenten, Schüler, Auszubildende, Arbeitslose)
    25,00 EUR
    Partnerbeitrag
    (ermäßigt)
    15,00 EUR
    Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 13,00 EUR
    zwei und mehr Geschwister bis 18 Jahre, zusammen 21,00 EUR
    Erhöhter Beitrag
    (Juristische Personen)
    65,00 EUR

    Studierende mit eigenem Einkommen (z.B. Promotionsstudenten mit 1/2 BAT II) und Referendare zahlen den Normalbeitrag.
    Der Kinderbeitrag kann in jährlich durch den Vorstand festzusetzender Höhe in Form eines Gutscheins für die Teilnahme an Vereinsaktivitäten teilweise rückerstattet werden.

  3. In den Beiträgen sind die Abgaben an den Deutschen Segler-Verband, den Landessegler-Verband und den Badischen Sportbund enthalten.

  4. Die Beiträge sind zu Beginn jeden Jahres innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Die Erteilung eines Abbuchungsauftrages wird empfohlen. Bei Eintritt im laufenden Jahr fällt unabhängig vom Eintrittsdatum der volle Jahresbeitrag an.

  5. Leistungen des Vereins können nur nach Entrichtung des Mitgliedsbeitrags in Anspruch genommen werden.

  6. Bei Nichtbezahlung erfolgen zwei Mahnungen nach jeweils 4 Wochen mit einer Gebühr von 3,-- €. Ein Mitglied wird aus der Mitgliederliste bei Nichtzahlung des Beitrages trotz erfolgter zweiter Mahnung gestrichen. (Satzung § 4 Abs. 4).

  7. Der Nachweis für den ermäßigten Beitrag ist dem Kassenwart jährlich bis zum 30. November vorzulegen. Andernfalls wird im Folgejahr der volle Beitrag fällig.

  8. Bei erteiltem Abbuchungsauftrag ist eine Kontoänderung rechtzeitig der Vereinsverwaltung mitzuteilen. Andernfalls sind die anfallenden Kosten für Rücklastschriften vom Mitglied zu tragen.

  9. Austritt ist nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich.

Freiburg, 10. Juni 2002

Bankverbindung: Sparkasse Freiburg, Konto Nr. 2031163, BLZ 680 501 01