Beitragsordnung des Hochschul-Segelclub Freiburg e.V.
- Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
- Die Beitragssätze staffeln sich wie folgt:
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ab 2011 |
| Normalbeitrag |
40,00 EUR |
70,00 EUR |
Partnerbeitrag
(identische Adresse, ohne Bezug der Vereinszeitschrift) |
30,00 EUR |
50,00 EUR |
Ermäßigter Beitrag
(Personen mit geringem Einkommen, z.B. Jugendmitglieder, Studenten, Schüler, Auszubildende, Arbeitslose) |
25,00 EUR |
40,00 EUR |
Partnerbeitrag
(ermäßigt) |
15,00 EUR |
30,00 EUR |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
13,00 EUR |
12,00 EUR |
| zwei und mehr Geschwister bis 18 Jahre, zusammen |
21,00 EUR |
20,00 EUR |
Erhöhter Beitrag
(Juristische Personen) |
65,00 EUR |
65,00 EUR |
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Studierende mit eigenem Einkommen (z.B. Promotionsstudenten mit 1/2 BAT II) und Referendare zahlen den Normalbeitrag.
Der Kinderbeitrag kann in jährlich durch den Vorstand festzusetzender Höhe in Form eines Gutscheins für die Teilnahme an Vereinsaktivitäten teilweise rückerstattet werden.
- In den Beiträgen sind die Abgaben an den Deutschen Segler-Verband, den Landessegler-Verband und den Badischen Sportbund enthalten.
- Die Beiträge sind zu Beginn jeden Jahres innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Die Erteilung eines Abbuchungsauftrages wird empfohlen. Bei Eintritt im laufenden Jahr fällt unabhängig vom Eintrittsdatum der volle Jahresbeitrag an.
- Leistungen des Vereins können nur nach Entrichtung des Mitgliedsbeitrags in Anspruch genommen werden.
- Bei Nichtbezahlung erfolgen zwei Mahnungen nach jeweils 4 Wochen mit einer Gebühr von 3,-- €. Ein Mitglied wird aus der Mitgliederliste bei Nichtzahlung des Beitrages trotz erfolgter Mahnung gestrichen. (Satzung § 4 Abs. 4).
- Der Nachweis für den ermäßigten Beitrag ist dem Kassenwart jährlich bis zum 30. November vorzulegen. Andernfalls wird im Folgejahr der volle Beitrag fällig.
- Bei erteiltem Abbuchungsauftrag ist eine Kontoänderung rechtzeitig der Vereinsverwaltung mitzuteilen. Andernfalls sind die anfallenden Kosten für Rücklastschriften vom Mitglied zu tragen.
- Austritt ist nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich.
Freiburg, 10. Juni 2002
Bankverbindung: Sparkasse Freiburg, Konto Nr. 2031163, BLZ 680 501 01
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