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Jetzt möglich: BR in SKS umschreiben

Seit 1. Oktober gibt es einen neuen amtlichen Sportbootführerschein: den "Sportküstenschifferschein (SKS)". Der neue SKS tritt in die Lücke zwischen dem Sportbootführerschein See und dem Sportseeschifferschein, die bis dato vom nichtamtlichen DSV-BR-Schein ausgefüllt wurde. Die Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen sind im Vergleich zum BR-Schein aktualisiert und höher (dazu mehr im nächsten Wellenbrecher), allerdings bleibt auch der SKS ein freiwilliger Schein.
Inhaber des BR-Scheins können sich unter folgenden Voraussetzungen einen SK-Schein ausstellen lassen:
  • BR-Schein vor dem 01.10.1999 ausgestellt
  • Besitz des Sportbootführerscheins See
  • falls der BR-Schein nach dem 31.12.1997 ausgestellt wurde, müssen zusätzlich 500 sm auf Segelyachten im Küstenbereich nach Erwerb des BR-Scheins nachgewiesen werden.
  • 56,- DM Verwaltungsgebühr entrichtet wird.
Die Ausstellung des SK-Scheins nach dieser Regelung nimmt die Zentrale Verwaltungsstelle beim DSV (Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg, Tel. 040/6320090) vor. Das Antragformular gibt es unter der angegeben Telefonnummer, aber einfacher im Internet über die HSCF-Homepage und auch beim Segler-Stammtisch.

-gfr-

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Download des
Antragformulars

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Website erstellt/bearbeitet von Stefan G. Gfrörer - 04.10.99

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