Durch die gegen die ehemalige Redaktion des Mitteilungsblattes des HSCF (gemeint ist der "Absegler", wie die Vereinszeitung des HSCF nach wie vor heißt) erhobenen Vorwürfe (Mitteilungsblatt Nummer 24) sehen wir uns zur Stellungnahme gezwungen.
Zunächst zu den Vorwürfen von Klaus-Jürgen:
Vorwurf:
Wenn ein Redakteur in seiner Funktion im Editorial wider besseren Wissen Unwahrheiten verbreitet, die die Arbeit des Vorstandes diskreditieren ......
Stellungnahme: Es ist uns unverständlich, daß Klaus-Jürgen behauptet die Redaktion des Mitteilungsblattes hätte bewußt Unwahrheiten verbreitet. In der diesjährigen Mitgliederversammlung wurde von Markus eindeutig anhand der Protokolle der Vorstandssitzungen und dem Redaktionsschluß des Abseglers 21 bewiesen, daß dem damaligen Wissenstand entsprechend keine Unwahrheiten in den Editorials verbreitet wurden.
Vorwurf:
.... oder bewußt Wortlaut und Sinn des Protokolls einer Vorstandssitzung verfälscht,....
Stellungnahme: Es kann sich nur um folgende Passage des Protokolls handeln: Anstelle 'ein Teil des Vorstandes monierte', wurde im Absegler 22 'Christoph monierte heftigst' gedruckt. Für diesen Ausrutscher entschuldigte sich Markus persönlich beim Vorstand.
Wir freuen uns, daß Christoph Scheuffelen den vorangegangenen Ausgaben des Abseglers einen hohen Standard bescheinigt hat. Wir wollen darauf hinweisen, daß dieser Standard in langjähriger Arbeit von uns entwickelt wurde.
Für uns ist es sehr bedauerlich, daß die (entsprechend dem Leserbrief von Tim) auch aus unserer Sicht, geringfügigen Differenzen zu diesen unüberwindlichen Differenzen führten.
Markus Frey, Helmut Schmidle
Wir können uns nicht vorstellen, daß irgendein Vereinsmitglied in der 35. Ausgabe des Abseglers den 10. Kommentar zum Kommentar lesen möchte. Deswegen wollen wir auf sachliche Argumente zu dem Leserbrief von Markus und Helmut verzichten. Diese gibt es zur Genüge! Es sei abschließend nur die Frage gestellt, warum auf der Mitgliederversammlung der Antrag auf Abstimmung über die Maßnahme des Vorstandes, die Redaktion des Abseglers zu entlassen, von der Antragstellerin zurückgezogen wurde. Ihr Kommentar: Sie hätte genug gehört, eine Abstimmung hätte sich erübrigt. Es hat niemand widersprochen.
Klaus-Jürgen Müller, Christoph Scheuffelen